Sanierungspflicht nach Eigentümerwechsel – Was ist zu beachten?

19. Februar 2024

Sanierungspflicht nach Eigentümerwechsel – Was ist zu beachten?

19. Februar 2024

Wenn es infolge eines Hauskaufs oder einer Erbschaft zu einem Eigentümerwechsel kommt, ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Immobilie zu sanieren.

Wer ist betroffen?

  • Die Sanierungspflicht gilt für den Käufer bei einem Hauskauf sowie für Erben oder Beschenkte.

 

Zwei-Jahres-Frist:

  • Nach dem GEG müssen die Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumserwerb durchgeführt werden.
  • Ausgenommen sind Langzeit-Eigentümer, wenn das Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt wurde.

 

Was fällt unter die Sanierungspflicht?

  • Die Anforderungen des GEG konzentrieren sich hauptsächlich auf Heizung und Gebäudehülle.
  • Denkmalgeschützte Immobilien sind ebenfalls betroffen.

Falls Sie kürzlich Eigentümer einer Immobilie geworden sind – sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung – und sich mit den Anforderungen und Fristen für die notwendige Sanierung gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) konfrontiert sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Experten bieten Ihnen eine unverbindliche Beratung, um Ihnen einen klaren Überblick über die erforderlichen Maßnahmen, mögliche Förderungen und den optimalen Ablauf für Ihre Immobiliensanierung zu verschaffen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und von unserem Fachwissen zu profitieren.

 

Wir unterstützen Sie dabei, die Sanierungspflichten rechtzeitig und effizient zu erfüllen, damit Sie sich in Ihrer Immobilie vollkommen zu Hause fühlen können. Melden Sie sich bei uns für eine unverbindliche Beratung – Ihr erster Schritt zu einer sorgenfreien und nachhaltigen Immobiliennutzung.