Handwerksrechnung steuerlich geltend machen

2. August 2018

Handwerksrechnung steuerlich geltend machen

2. August 2018

Wussten Sie schon, dass Sie in Ihrer Steuererklärung bis zu 1200 Euro für Handwerkerarbeiten zurückerhalten welche von Profis ausgeführt wurden? Der Steuerabzug für Renovierungs,- Erhaltungs,- und Modernisierungsmaßnahmen einer selbst bewohnten Immobilie wird anerkannt wenn:

 

  1. Der Handwerker in Ihrem Haushalt oder häuslichen Umfeld tätig war.
  2. Der Handwerker eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt und diese von Ihnen per Überweisung ausgeglichen wurde. (Anmerkung: Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.)

 

Vereinbaren Sie mit Ihrem Handwerker, dass er die Fahrt, – Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung,getrennt voneinander ausweist, da die Anwendung lediglich für: Lohn und Fahrtkosten inkl. MwSt, sowie im beschränkten Umfange für: Abdeck- und Abklebematerial sowie Reinigungs- und Schmiermittelkosten erfolgt.