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Energetische Sanierung – Förderantrag stellen oder steuerlichen Vorteil nutzen?

15. Januar 2026

Energetische Sanierung – Förderantrag stellen oder steuerlichen Vorteil nutzen?

15. Januar 2026

Die Kosten einer energetischen Sanierung, an der eigengenutzten Immobilie, können grundsätzlich durch zwei Möglichkeiten verringert werden:

 

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  2. Steuerermäßigung nach §35 c des Einkommenssteuergesetzes

 

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung beantragt werden. Eine Förderung für den Tausch Ihrer Heizung wird durch die KfW bearbeitet.

 

Beispiel – Anbringung einer Wärmedämmung oder der Austausch Ihrer Fenster

 

Die Anbringung einer Wärmedämmung oder der Austausch Ihrer Fenster kann von der BAFA mit einer Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Durch den Nachweis eines individuellen Sanierungsfahrplans lässt sich die Förderung auf 20 % erhöhen. Pro Wohneinheit beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben 30.000 €. Allerdings besteht die Möglichkeit die Höchstgrenze auf 60.000 € zu erhöhen, wenn für die Maßnahmen der individuelle Sanierungsfahrplan-Bonus gewährt wird. Generell gilt für alle Förderungen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden, ein Fachunternehmen die Maßnahmen durchführt und die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragt wurde.

 

Aber auch steuerliche Vorteile sollten nicht außer acht gelassen werden. Von der Steuer lassen sich 20 % der Sanierungskosten absetzen. §35 c des Einkommenssteuergesetzes ermöglicht trotzdem Geld nach einer Sanierung zu sparen. Diese Regelung gilt für Sanierungen, welche ab 2020 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen wurden. Demzufolge können 20% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 7% der Ausgaben und im dritten Jahr 6 %. Es können jedoch maximal 200.000 € der Modernisierungskosten in der Steuererklärung berücksichtig werden.

 

Voraussetzung sind:

 

  1. Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein
  2. Die Eigentümer bewohnen das Haus selbst
  3. Die Anforderungen des GEG müssen erfüllt sein
  4. Die Arbeiten müssen durch einen Fachunternehmen durchgeführt worden sein

Es sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Förderung am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Sprechen Sie hierzu vorab mit Ihrem Steuerberater und einem Fachunternehmen.

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